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Von Klaus G. Huber am 28.03.2024 16:13 Uhr

Hier werden Ihnen verschiedene Formulare zum Download angeboten.

Bei Fragen können Sie sich über das Kontaktformular mit mir in Verbindung setzen.

Formulare für meine Kunden

Von Klaus G. Huber am 28.03.2024 16:13 Uhr

Wir sind weiterhin für Sie da
Sie möchten weiterhin, dass WIR an die Kehr- und Überprüfungtermine in Ihrem Anwesen denken und wir uns rechtzeitig bei Ihnen melden, dann senden Sie mir bitte das Formular zurück, dass Sie erhalten, wenn Sie diesen Text anklicken.

     

Einzugsermächtigung

Es besteht  die Möglichkeit, der Regulierung von Kehr- und Überprüfungsgebühren bzw. die enstandenen Aufwendungen im Lastschriftverfahren abzubuchen.

Diese sich immer mehr verbreitende Art des bargeldlosen Zahlungsverkehrs hat sich besonders bei wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen sehr gut bewährt und wird allgemein gerne angewandt. Wenn Sie ein Sparkassen-, Bank- oder Postscheckkonto unterhalten, brauchen Sie nur dieses Fomular ausgefüllt an mich zurücksenden, oder meinem Mitarbeiter bzw. mir, aushändigen.
Selbstverständlich erhalten Sie vor Abzug der Gebühren eine detaillierte Aufstellung über die angefallenen Arbeiten und deren Kosten. So haben Sie immer einen Überblick über meine verrichteten Tätigkeiten in Ihrem Anwesen.

 

 

 

Antrag neuer Feuerstättenbescheid    
Sie sind der Meinung, dass die im Feuerstättenbescheid festgelegte Anzahl der Kehrungen pro Jahr nicht mit Ihren Nutzungsgewohnheiten übereinstimmt? Dann senden Sie mir doch bitte dieses Formular zurück (bitte klicken Sie in den Text). Sie erhalten dann von mir, als Ihren Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, einen entsprechend abgeänderten kostenpflichtigen Feuerstättenbescheid.

Falls Sie nicht in dem von mir verwalteten Kehrbezirk wohnen, sprechen Sie das Vorgehen bitte mit Ihrem zuständigen Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ab.
(Schornsteinfegersuche) 

     

Holzheizung ausser Betrieb
Im Keller besteht neben Ihrer Öl- / Gasheizung noch ein nicht benutzter Scheit-Holz-Kessel, den Sie nur für die "Not" noch stehen lassen? Nach 1.BImSchV ist hier alle zwei Jahre eine Staubmessung durchzuführen. Es sei denn, Sie berücksichtigen das Infomationsschreiben, dass Sie durch anklicken des Textes erhalten. Senden Sie ein Informationsschreiben unterschrieben an Ihren Bevollmächtigten Bezirsschornsteinfeger, dann ist die Messung erst bei Gebrauch durchzuführen.

Formulare (Fachunternehmererklärungen) für handwerkliche Ausführungen

Von Klaus G. Huber am 28.03.2024 16:13 Uhr

Direkt auf der Feuerstätte aufgesetzter Kamin:

Ihre Firma hat eine Feuerungsanlage erstellt, bei der die Abgasanlage direkt auf der Feuerstätte aufgesetzt ist? Da dies eine Abweichung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN V 18160) entspricht, sind einige Punkte zu beachten. Nun verlangt der entsprechende bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger eine entsprechende Fachunternehmererklärung, zur Bestätigung der zu beachtenden Punkte. Nutzen Sie dafür dieses Formular:

     

 

Fachunternehmererklärung nach TR OL:

Ihr Unternehmen hat eine Feuerstätte "nach Kunst des Handwerks" erstellt. Dann sind Sie nach den Regeln der Technischen Richtlinie für das Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerk (TR OL) verpflichtet eine Fachunternehmererklärung abzugeben. Hier finden Sie das entsprechende Formular:

 

Fachunternehmererklärung für die Erstellung eines Schachtes für Abgasanlagen:

Ihr Unternehmen hat einen Schacht für eine Abgasanlage erstellt. Der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger verlangt für Ihre Arbeit nun eine Fachunternehmererklärung über den Schacht? Nutzen Sie dieses Formular: